T1 Absichern von Gefahrenstellen
Einsatzbericht
Am 22.01.2021, vermutlich in den Morgenstunden, ereignete sich bei einem Steilhang oberhalb des Angerbichlweges in St. Oswald ein kleinerer Lawinenabgang (Rutsch), der im Bereich des Steilhanges zum Stillstand kam und die Verkehrsfläche nicht erreichte.
Aufgrund dieses Ereignisses wurde die örtliche Lawinenkommission für 10:00 Uhr einberufen, die eine weitere Beurteilung der Lawinengefahr vornehmen sollte.
Während des Ortsaugenscheines und Beurteilung der Lawinenkommission löste sich spontan eine weitere Lawine im Steilhang (Länge 100 m, Breite 10 m bis 15 m, Anrisshöhe 40 cm), die die Straße auf einer Länge von ca. 15 m ca. 1,5 m hoch verschüttete.
Die Straße wurde in Folge aufgrund akuter Lawinengefahr für den gesamten Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt.
Nachdem die Straßensperre ca. 60 Wohn- und Ferienhäuser betroffen hat und von einer längeren Sperre auszugehen war, wurde in der Lawinenkommission über mögliche künstliche Lawinenauslösungen nachgedacht.
In diesem Zusammenhang kam die Feuerwehr Bad Kleinkirchheim ins Spiel, die im oberen Bereich des Steilhanges Löschwasser einbringen sollte. Durch die Zusatzbelastung auf die Schneedecke bzw. Verstärkung der Gleitfläche erhoffte man sich die Auslösung von weiteren Lawinen.
Für die Umsetzung des Planes wurde um 15:03 Uhr ein stiller Alarm für die Feuerwehr Bad Kleinkirchheim ausgelöst (T1 - Absichern von Gefahrenstellen).
Mittels zwei handgeführten Strahlrohren (HD und B Rohr) wurde von oberhalb des Steilhanges ausgiebig Wasser auf die Schneedecke aufgebracht, wodurch sich im gefährdeten Hangbereich zwei Lawinen lösten, deren Auslaufbereiche erneut bis zur Straße reichten und diese verschütteten.
Nach einer gemeinsamen Schlussbesprechung mit der Lawinenkommission und der Reinigung der Fahrzeuge und Einsatzgeräte konnte der Einsatz gegen 18:30 Uhr erfolgreich beendet werden.
In einer abschließenden Beurteilung durch die Lawinenkommission am Vormittag des 23.01.2021 wurde festgelegt, dass das Fahrverbot für den Anrainerverkehr aufgehoben wird. Für den übrigen Verkehr (Nicht-Anrainerverkehr und Fußgänger) bleibt die Sperre vorerst aufrecht.